Privat- und Selbstzahlersprechstunde
Um der besonderen Nachfrage kurzfristiger Konsultationsmöglichkeiten Rechnung zu tragen, existiert eine Privat- und Selbstzahlersprechstunde.
Die Inanspruchnahme der Privat- und Selbstzahlersprechstunde erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Sprechen Sie bei der Terminvergabe direkt Ihren Wunsch nach der Privat- und Selbstzahlersprechstunde an!
Jeder Patient kann prinzipiell die Privat- und Selbstzahlersprechstunde nutzen, sodenn er bereit ist, die ärztlichen Leistungen nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst zu tragen. Die Kosten einer Konsultation schwanken je nach Leistungsumfang, liegen aber allermeist im Bereich um 30-40 Euro (bei mehr gewünschten Leistungen, dementsprechend höher).
Eine Überweisung ist für Privat- und Selbstzahler nicht notwendig.